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Versicherung & Kosten

Scheibenschaden am Wohnmobil: Was zahlt die Versicherung?

Teilkasko, Selbstbeteiligung, Schadensmeldung: Ein Überblick, wie Glasschäden am Wohnmobil üblicherweise reguliert werden.

von Steven Spiby28. Oktober 20262 Min. Lesezeit
Scheibenschaden am Wohnmobil: Was zahlt die Versicherung?
Ein Glasschaden am Wohnmobil kann schnell teuer werden. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist er über die Versicherung abgedeckt. Welche Kosten übernommen werden, hängt jedoch vom konkreten Vertrag ab. Dieser Überblick zeigt, worauf Sie achten sollten. Er ersetzt nicht den Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen.

Teilkasko als Grundlage

Glasbruch ist in der Regel Bestandteil der Teilkaskoversicherung. Eine Vollkasko enthält die Teilkasko-Leistungen meist ebenfalls. Eine reine Haftpflichtversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug dagegen nicht ab. Prüfen Sie außerdem, ob in Ihrem Vertrag nur die Frontscheibe oder auch Seiten- und Dachfenster aus Acryl als Glas gelten, denn hier unterscheiden sich die Bedingungen.

Die Selbstbeteiligung

Viele Verträge sehen eine Selbstbeteiligung vor. Bei einer Reparatur verzichten manche Versicherer darauf, weil sie günstiger ist als ein Austausch. Wie das in Ihrem Fall geregelt ist, steht in der Police oder lässt sich beim Versicherer erfragen.

Hat ein Glasschaden Folgen für den Schadenfreiheitsrabatt?

Teilkaskoschäden führen üblicherweise nicht zu einer Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, da die Teilkasko meist nicht nach Schadenfreiheitsklassen berechnet wird. Wird der Schaden über die Vollkasko abgerechnet, kann das anders aussehen.

So melden Sie den Schaden

  • Schaden fotografieren, Datum und Ort notieren.
  • Den Versicherer zeitnah informieren und die Schadennummer notieren.
  • Klären, ob eine bestimmte Werkstatt vorgeschrieben ist oder ob Sie frei wählen dürfen.
  • Rechnung und Unterlagen nach der Reparatur aufbewahren.

Abrechnung direkt mit der Versicherung

Manche Betriebe rechnen direkt mit dem Versicherer ab. Für Sie bleibt dann gegebenenfalls nur die Selbstbeteiligung. Fragen Sie vorab nach, wie die Abrechnung in Ihrem Fall abläuft.

Fazit

Ein Blick in die Police und eine schnelle Schadensmeldung sparen Zeit und Ärger. Wer früh repariert, hält die Kosten oft am niedrigsten.
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